Orthopädische

Schuhzurichtungen

Schuhzurichtungen an Konfektionsschuhen

Schuhzurichtungen sind eine sinnvolle Lösung bei vielen Fußproblemen.

Ihre Konfektionsschuhe werden laut Verordnung des Arztes umgebaut und mit orthopädischen Elementen versehen. Zum Beispiel beim Ausgleich einer Beinlängendifferenz, eine statische Korrektur bei Kniegelenksarthrose, Pufferabsätze zur Schonung der Bandscheiben oder verschiede orthopädische Rollen.

Wenn Ihnen Ihr Arzt eine Schuhzurichtung verordnet hat, kommen Sie bitte mit Ihrem Verordnungsschein und einigen Paaren Ihrer Alltagsschuhe zu uns. Sie brauchen keinen Termin. Ihre Schuhe sollten von guter Qualität und in gutem Zustand sein. Wir kontrollieren, ob Ihre Schuhe für die jeweilige Zurichtung geeignet sind. Nach einem Beratungsgespräch erhalten Sie einen Termin in ca. 7 bis 10 Tagen. Bei der Abholung bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift den Erhalt. Die Abrechnung mit Ihrer Kasse übernehmen wir für Sie.  

Kassen-Anspruch für Orth. Schuhzurichtungen:

Laut Krankenverordung der Österr. Gesundheitskasse beträgt die Mindestgebrauchsdauer/Abgabemenge für Zurichtungen an Konfektionsschuhen : 1/2 Jahr. 

Für Kinder bis zu 14 Jahren: 1/4 Jahr.

 

 

Orthopädische

Maßschuhe

Orthopädische Maßschuhe sind dann notwendig, wenn eine Versorgung mit Konfektionsschuhen nicht mehr möglich ist.

Wir stellen orthopädische Maßschuhe nach Fachärztlicher Verordnung her.

Kundenrezessionen:

"Meine Schuhe sind sehr bequem und komfortabel. Das Team ist sehr kundenfreundlich und ich werde von A bis Z gut beraten. Ich kann sie nur weiterempfehlen."
blank
Hermann Vigl
Orthopädische Maßschuhe

ACHTUNG:

ORTHOPÄDISCHE MASSCHUHE:

Unsere Kunden-Kapazität ist voll.

Wir können zur Zeit leider keine Neukunden aufnehmen!

Sie können sich trotzdem gerne bei uns über Alternativen erkundigen.