Orthopädische Schuhzurichtungen

nach ärztlicher Verordnung

Schuhzurichtungen an Konfektionsschuhen

Schuhzurichtungen sind eine sinnvolle Lösung bei vielen Fußproblemen.

Ihre Konfektionsschuhe werden laut Verordnung des Arztes umgebaut und mit orthopädischen Elementen versehen. Zum Beispiel beim Ausgleich einer Beinlängendifferenz, einer statischen Korrektur bei Kniegelenksarthrosen, Pufferabsätzen zur Schonung der Bandscheiben oder verschieden orthopädischen Abrollhilfen.

Wenn Ihnen Ihr Arzt eine Schuhzurichtung verordnet hat, melden Sie sich bitte telefonisch an oder nutzen Sie den Online-Buchungskalender. Kommen Sie dann mit Ihrem Verordnungsschein und einigen Paaren Ihrer Alltagsschuhe zu uns. Ihre Schuhe sollten von guter Qualität und in gutem Zustand sein. Wir kontrollieren, ob Ihre Schuhe für die jeweilige Zurichtung geeignet sind.

Wenn Ihre Schuhzurichtungen fertig sind, melden wir uns bei Ihnen telefonisch oder per SMS. Bei der Abholung bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Verordnungsschein die Übernahme. Die Abrechnung mit Ihrer Kasse übernehmen wir. Es fallen keine Kosten für Sie an. 

Kassen-Anspruch für Orth. Schuhzurichtungen:

Laut Krankenverordung der Österr. Gesundheitskasse beträgt die Mindestgebrauchsdauer/Abgabemenge für Zurichtungen an Konfektionsschuhen : 1/2 Jahr. 

Für Kinder bis zu 14 Jahren: 1/4 Jahr.