Schuhzurichtungen
Schuhzurichtungen an Konfektionsschuhen
Schuhzurichtungen sind eine sinnvolle Lösung bei vielen Fußproblemen.
Ihre Konfektionsschuhe werden laut Verordnung des Arztes umgebaut und mit orthopädischen Elementen versehen. Zum Beispiel beim Ausgleich einer Beinlängendifferenz, eine statische Korrektur bei Kniegelenksarthrose, Pufferabsätze zur Schonung der Bandscheiben oder verschiede orthopädische Rollen.
Wenn Ihnen Ihr Arzt eine Schuhzurichtung verordnet hat, kommen Sie bitte mit Ihrem Verordnungsschein und einigen Paaren Ihrer Alltagsschuhe zu uns. Sie brauchen keinen Termin. Ihre Schuhe sollten von guter Qualität und in gutem Zustand sein. Wir kontrollieren, ob Ihre Schuhe für die jeweilige Zurichtung geeignet sind. Nach einem Beratungsgespräch erhalten Sie einen Termin in ca. 7 bis 10 Tagen. Bei der Abholung bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift den Erhalt. Die Abrechnung mit Ihrer Kasse übernehmen wir für Sie.
Kassen-Anspruch für Orth. Schuhzurichtungen:
Laut Krankenverordung der Österr. Gesundheitskasse beträgt die Mindestgebrauchsdauer/Abgabemenge für Zurichtungen an Konfektionsschuhen : 1/2 Jahr.
Für Kinder bis zu 14 Jahren: 1/4 Jahr.