Orthopädische

Maßeinlagen

Orthopädische Einlagen werden für Sie nach Maß angefertigt.

Es gibt verschiedene Ausführungen:

  • dünne Wechseleinlagen – können in verschiedenen Konfektionsschuhen mit wenig Platz getragen werden
  • sportliche Wechseleinlagen – sind durch ihre stoßdämpfende Polsterung etwas dicker und deshalb geeignet für Sport- u. Wanderschuhe
  • Einlagen für Hausschuhe u. Sandalen – werden in dafür geeignete Schuhe eingepasst

Wie ist der Ablauf?

Für Ihre Maßeinlagen kommen hochwertige Materialien zum Einsatz. Die Rohlinge werden in modernster Folientechnik hergestellt. Durch die spezielle Sandwichbauweise haben sie eine geringe Aufbauhöhe, eine flexible Stabilität und eine weiche, formstabile Kantengebung. Die Polster- und Deckmaterialien sind alle zertifiziert und fußfreundlich. Als Deckmaterial verwenden wir gerne pflanzlich gegerbtes Kalbleder oder einen hygienischen Carbon-Textil-Bezug.

Es ist uns wichtig, daß Ihre Einlagen einen hohen Tragekomfort haben!

  1.  Sie kommen mit Ihrem Verordnungsschein vom Arzt ohne Voranmeldung zu uns. Sie können auch ohne ärztliche Verordnung Einlagen machen lassen. In diesem Fall ist eine Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse nicht möglich.
  2. Wir machen einen Fußabdruck, untersuchen Ihren Fuß, besprechen Ihr Fußproblem und beraten Sie.
  3. Nach Aufnahme Ihrer Kundendaten bekommen Sie einen Termin – in der Regel nach ca. einer Woche. Die Bezahlung erfolgt bei der Bestellung.
  4. An Ihrem Abholtermin erhalten Sie Ihre Maßeinlagen. Sie werden in Ihre Schuhe eingepasst. Weiters erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen, die Sie für die Kostenrückerstattung bei Ihrer Kasse brauchen.
  5. Sie reichen die Unterlagen bei Ihrer Kasse ein und erhalten eine Kostenrückerstattung laut Tarif.

Kassen-Anspruch Orth. Maßeinlagen

Laut Krankenordnung der Österr. Gesundheitskasse beträgt die Mindestgebrauchsdauer/Abgabemenge:

bei  Erstversorgung (oder wenn die letzte Versorgung mind. 5 Jahre her ist): 2 Paar Maßeinlagen pro Kalenderjahr, in weiterer Folge: 1 Paar pro Kalenderjahr.

Der Kostenersatz  (Kassentarif minus Selbstbehalt) beträgt ca. € 55,00 und bei Kindern bis 15 Jahre (ohne Selbstbehalt) ca.  € 94,00 pro Paar.

Preis pro Paar : € 148,00

Orthopädische

Schuhzurichtungen

Schuhzurichtungen sind eine sinnvolle Lösung bei vielen Fußproblemen.

Ihre Konfektionsschuhe werden laut Verordnung des Arztes umgebaut und mit orthopädischen Elementen versehen. Zum Beispiel beim Ausgleich einer Beinlängendifferenz, eine statische Korrektur bei Kniegelenksarthrose, Pufferabsätze zur Schonung der Bandscheiben oder verschiede orthopädische Rollen.

Wenn Ihnen Ihr Arzt eine Schuhzurichtung verordnet hat, kommen Sie bitte mit Ihrem Verordnungsschein und einigen Paaren Ihrer Alltagsschuhe zu uns. Sie brauchen keinen Termin. Ihre Schuhe sollten von guter Qualität und in gutem Zustand sein. Wir kontrollieren, ob Ihre Schuhe für die jeweilige Zurichtung geeignet sind. Nach einem Beratungsgespräch erhalten Sie einen Termin in ca. 7 bis 10 Tagen. Bei der Abholung bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift den Erhalt. Die Abrechnung mit Ihrer Kasse übernehmen wir für Sie.  

Kassen-Anspruch Orth. Schuhzurichtungen

Laut Krankenverordung der Österr. Gesundheitskasse beträgt die Mindestgebrauchsdauer/Abgabemenge für Zurichtungen an Konfektionsschuhen : 1/2 Jahr. 

Für Kinder bis zu 14 Jahren: 1/4 Jahr.

 

 

Orthopädische

Maßschuhe

Orthopädische Maßschuhe werden für Ihre Bedürfnisse von Hand hergestellt. Dazu wird ein genaues “Fußmodell” – ein Paar Leisten angefertigt. Fußbettung, Schuh und Sohle spielen zusammen, um eine optimale Fußversorgung zu gewährleisten. Diese Versorgung ist sehr aufwändig und muss von der jeweiligen Kasse bewilligt werden. 

Bei der ersten Versorgung brauchen sie eine Verordnung durch einen Orthopädiefacharzt. (Bei Folgeversorgungen reicht die Verordnung durch einen praktischen Arzt.) 

Bitte melden Sie sich telefonisch bei uns an und bringen Sie bei Ihrem ersten Besuch Ihren Verordnungsschein mit. Wir untersuchen Ihre Füße und führen ein ausführliches Beratungsgespräch. Dazu werden Ihre Füße vermessen und alle nötigen Daten aufgenommen. Anschließend reichen wir einen Kostenvoranschlag bei Ihrer Kasse ein. Sobald dieser bewilligt wurde, fertigen wir Ihre Orth. Maßschuhe an. Die Lieferzeiten sind bei der Erstversorgung etwas länger, während wir für Folgeversorgungen im Durchschnitt ca. 3 Monate benötigen.

Der Selbstbehalt pro Paar beträgt (Stand 2021):

ÖGK + SVS-GW:  € 58,14

BVA-EB + SVS-LW:  € 72,68

BVA-EB:  frei

ACHTUNG:

Orthopädische Masschuhe

Unsere Kunden-Kapazität ist voll.

Wir können zur Zeit leider keine Neukunden aufnehmen.

Sie können sich trotzdem gerne bei uns über Alternativen erkundigen.

 

Kassenleistungen

Laut Krankenverordung der Österr. Gesundheitskasse beträgt die Mindestgebrauchsdauer/Abgabemenge für Orthopädische Schuhe: 

Bei der Erstversorgung: 2 Paar. Die Gebrauchsdauer für diese 2 Paar beträgt 24 Monate.

In weiterer Folge: 1 Paar. Die Gebrauchsdauer für 1 Paar beträgt 12 Monate.

Für Kinder bis zu 14 Jahren gilt (wachstumsbedingt): Die Gebrauchsdauer für 1 Paar beträgt 6 Monate.